Denn die Ampelkoalition hat den Krankenkassen diesen Winter erlaubt, dass sie auf das eigentlich verpflichtende Schreiben, mit dem die Versicherten über Beitragserhöhungen informiert werden, verzichten dürfen. Ganz nebenbei erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 € auf 59.850 €. Auch diese Tatsache bedeutet für viele Mitglieder höhere Kosten.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ab 2023 durchschnittlich um 0,3 Prozentpunkte auf dann 16,2 Prozent des Bruttolohnes steigen müssen, um das erwartete Defizit von 17 Milliarden € zu decken.1 Das bedeutet bis zu 527,04 €2 Mehrkosten allein für das Jahr 2023.
Je nach Krankenkasse kann sich der Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sogar auf über 1.000 € pro Monat belaufen. Zum Vergleich: In der PKV zahlt eine 35-jährige Person für einen Top-Schutz inkl. Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung rund 590 €.
Als Mitglied der GKV werden Sie eigentlich einen Monat vorher über solche Beitragssteigerungen in Kenntnis gesetzt. Denn: Wenn die Krankenkasse zu teuer wird, haben Sie das Recht zu kündigen und in eine andere zu wechseln. Da vermutlich keine Krankenkasse freiwillig von diesen Beitragssteigerungen berichtet, werden wohl viele Mitglieder die Erhöhung erst bemerken, wenn die Lohnabrechnung geringer ausfällt. Ein Wechsel kann dann erst später stattfinden.
Sie haben die Wahl:
Sie bleiben bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und akzeptieren die Beitragssteigerung von bis zu 527,04 €2 pro Jahr.
Sie vergleichen die Beiträge der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Denn neben dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % können gesetzliche Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe von jeder Kasse selbst festgelegt wird. Dieser Zusatzbeitrag beträgt 2023 durchschnittlich 1,6 %. Clever gemacht, springt mit den eingesparten Beiträgen noch eine sinnvolle private Zusatzversicherung, z. B. für die Zähne, heraus.
Und wenn Sie selbstständig, Freiberufler oder Beamter sind oder als Angestellter mehr als 66.600 € (Versicherungspflichtgrenze 2023) verdienen, haben Sie sogar die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Die PKV ist trotz höherem Leistungsumfang oftmals günstiger als die GKV und kann deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag liegen, den Gutverdiener dort bezahlen müssen. Denn während sich der Beitrag in der GKV allein auf Basis des Gehalts berechnet, spielt das Einkommen bei der Ermittlung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung keine Rolle.
Klaus-Dieter Neumann
KDN Versicherungsmakler
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1 https://www.rnd.de/politik/krankenkassenbeitraege-2023-beitraege-muessen-doch-auf-durchschnittlich-16-2-prozent-steigen-462DSN7FJBE35MC47PYQEZWWUA.html (Zugriff vom 29.11.2022)
2 Differenz des jährlichen GKV-/SPV-Höchstbeitrages zu 2022 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 1,6 %.