Kranken­ver­si­che­rung

Kranken­ver­si­che­rung für Grenzgänger

Wer den Grenzgängerstatus für die Schweiz erlangt, muss sich gemäß den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten grundsätzlich in der Schweiz ver­sichern lassen (Erwerbsortsprinzip). Für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich besteht jedoch ein Versicherungswahlrecht. Dieses bietet Ihnen als Grenzgänger die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten dr...mehr ]


Buchen Sie sich hier selbst einen Termin

Buchen Sie sich hier selbst einen Termin

Krankenversicherung

Kranken­ver­si­che­rung

Ihr Geburts­datum: