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Semester- oder Schulferien dienen derzeit vielen jungen Menschen dazu, ihren nächsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Oft geht es dabei auch um längere Zeiträume im Ausland. Beispielsweise als Au-pair. Solche Langzeit-Auslandsaufenthalte erfordern auch immer besondere Vorkehrungen bezüglich des eigenen Versicherungsschutzes.
Am wichtigsten sind hier die Auslandskranken- und Reiseversicherung. Spezielle Au-pair-Versicherungen umfassen zusätzlich Haftpflichtschäden, beispielsweise den Schlüsselverlust bei der Gastfamilie oder Beschädigungen am Haus und Eigentum der aufnehmenden Familie.
Schutz als Au-pair – darauf sollten Sie achten
Pflichten als Gastfamilie
Nehmen Sie selbst als Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland bei Ihnen auf? Dann sind Gasteltern dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Au-pair-Versicherung abzuschließen. Laut Bundesagentur für Arbeit haben deutsche Gastfamilien ihr Au-pair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzusichern. Vor allem bei Au-pairs aus dem Nicht-EU-Ausland müssen die Gasteltern ihr „Familienmitglied auf Zeit“ versichern und die Kosten dafür übernehmen. Bei Gästen aus dem EU-Ausland sollte vorab geklärt werden, wie deren Versicherungsumfang für Deutschland gestaltet ist. Genügt dieser nicht, sind Gasteltern wiederum in der Pflicht.