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News-Archiv | Artikel vom 14.12.2022

Damit Ihnen das Lächeln nicht vergeht

Für die eigene Gesundheit hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie zusätzlich sensibilisiert, vor allem, was die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im stationären Bereich angeht. Doch auch im Zahnbereich klaffen große Lücken beim Blick in die Leistungskataloge der GKVen. Denn deren Basisversorgung beschränkt sich stets auf die „kostengünstigste, medizinisch sinnvolle Behandlung“.

Selbst davon übernimmt die Krankenkasse nur einen gewissen Anteil, den man als Versicherter mit einem lupenreinen Bonusheft zwar noch erhöhen, eine Versorgungslücke aber nicht verhindern kann. Das kann bei komplizierteren Eingriffen oder Sonderwün­schen des Patienten richtig teuer werden.

Wer mehr Wert auf gesunde Zähne legt und kostenintensive Zahnbehandlungen und Zahnersatz nicht komplett selbst zahlen will, kann seine Versorgung über eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung optimieren und den Eigenanteil reduzieren.

Zahnzusatzschutz immer stärker gefragt
Bei der Wahl eines passenden Tarifes spielt nicht nur der Beitrag eine Rolle. Ein Blick in die Leistungsbedingungen ist daher ratsam: Übernimmt die Versicherung kieferorthopädische Leistungen? Werden Methoden zur Schmerzlinderung (Akkupunktur, Hypnose, Vollnarkose) bezahlt? Ist auch die regelmäßige Zahnreinigung im Versicherungsschutz inbegriffen? Oder gibt es Wartezeiten, bevor geleistet wird? Das sind nur einige wichtige Fragen, die vor dem Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung geklärt werden sollten.




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