Wer den Grenzgängerstatus für die Schweiz erlangt, muss sich gemäß den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten grundsätzlich in der Schweiz versichern lassen (Erwerbsortsprinzip).
Wir arbeiten auch mit diversen Schweizer Krankenversicherungen zusammen!
Ein starker Partner mit hervorragender Kundenzufriedenheit ist hier die Swica.
Lassen Sie sich, über die verschiedenen Möglichkeiten die sich Ihnen
als Grenzgänger in die Schweiz
im Krankenversicherungsbereich bieten, von uns beraten!